
Berlin, 19. März 2026
Aus Sicht von UNITI ist ungewiss, ob das von der Bundesregierung verabschiedete Kraftstoffmaßnahmenpaket zu niedrigeren Kraftstoffpreisen an Tankstellen führen wird. Durch exogene Faktoren wie den Krieg am Persischen Golf hervorgerufene Preisschocks lassen sich nicht mit staatlichen Eingriffen in die freie Preisgestaltung des Marktes oder durch verfassungsrechtlich fragwürdige Verschärfungen des Kartellrechts begegnen.
Ein neu eingeführtes Gesetz zur Anpassung von Kraftstoffpreisen sieht vor, dass Tankstellen eine einmalige Preiserhöhung der Kraftstoffpreise um 12 Uhr eines jeden Kalendertages vornehmen dürfen. Ob eine Begrenzung der Häufigkeit von Preisschwankungen, wie von der Bundesregierung erhofft, zu niedrigeren Kraftstoffpreisen an Tankstellen führt, ist aus UNITI-Sicht fraglich. Das Bundeskartellamt hat im vergangenen Jahr in seiner Sektoruntersuchung „Raffinerien und Kraftstoffhandel“ nicht eindeutig klären können, ob dieses Österreichische Modell zu Preissenkungen führt.
Der Krieg am Persischen Golf hat zu einer deutlichen Erhöhung der Rohölpreise geführt, was Auswirkungen auf die Kraftstoffpreise hat. Folgen von Preissteigerungen am Weltmarkt können nicht per Gesetz weggeregelt werden. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: „Wir sehen daher mit Sorge, dass die Bundesregierung Erwartungen bei den Bürgern weckt, die sie aufgrund internationaler Markdynamiken womöglich nicht erfüllen kann. Der Politikverdrossenheit würde damit Vorschub geleistet.“ Grundsätzlich lehnt UNITI staatliche Eingriffe in die freie Preisbildung und damit in die unternehmerische Freiheit ab.
Schwere verfassungsrechtliche Bedenken äußert UNITI gegen Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). So sieht ein neu eingeführter § 29a GWB vor, dass Unternehmen des Kraftstoffmarktes gegenüber dem Kartellamt nachweisen müssen, dass ihre Kraftstoffpreise die Kosten nicht in unangemessener Weise überschreiten. Das stellt eine Umkehr der Beweislast im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen dar, die zudem hohe Dokumentations- und Nachweispflichten mit sich bringt und vor allem die Rechtssicherheit für Unternehmen untergräbt.
Gravierende Auswirkungen auf die gesamte deutsche Wirtschaft würde eine vorgesehene Änderung des § 32f GWB haben. Diese führt dazu, dass bei Sektoruntersuchungen der Kartellbehörden der Rechtsschutz gegen eine Feststellung der Wettbewerbsstörung entfällt. In der Folge könnten auch Maßnahmen gegen Unternehmen ohne eigenes Fehlverhalten angeordnet werden, einzig weil sie Teil eines Marktes sind, in dem von den Kartellbehörden eine Wettbewerbsstörung festgestellt wurde. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn warnt: „Tiefgreifende Änderungen im Kartellrecht, die Einfluss auf den Kraftstoffsektor oder die Wirtschaft insgesamt haben, sollten grundsätzlich nicht überstürzt vorgenommen werden.“ Kühn weiter: „Die vorgesehenen Änderungen des Kartellrechts sind dazu geeignet, die Wettbewerbsbedingungen des Wirtschaftsstandorts Deutschland nachhaltig zu schwächen. Darüber hinaus erachten wir ihre verfassungsrechtliche Überprüfung für geboten.“
Über UNITI:
Der UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. repräsentiert in Deutschland rund 90 Prozent des mittelständischen Energiehandels und bündelt die Kompetenzen bei Kraftstoffen, Brennstoffen sowie Schmierstoffen. Täglich frequentieren über 4,3 Millionen Kunden die ca. 8.650 Straßentankstellen der UNITI-Mitgliedsunternehmen, welche ca. 62 Prozent des Straßentankstellenmarktes ausmachen. Mit etwa 3.700 freien Tankstellen sind bei UNITI zudem fast 70 Prozent der freien Tankstellen organisiert. Überdies versorgen die UNITI-Mitglieder etwa 20 Millionen Menschen mit Wärme. Die Verbandsmitglieder decken rund 95 Prozent des Gesamtmarktes für flüssige und feste Brennstoffe ab. Ebenso zählen mit einem Marktanteil von über 95 Prozent die meisten Schmierstoffhersteller und Schmierstoffhändler in Deutschland zum Verband. Die rund 1.000 Mitgliedsfirmen von UNITI erzielen einen jährlichen Gesamtumsatz von etwa 95 Milliarden Euro und beschäftigen rund 100.000 Arbeitnehmer in Deutschland.
Pressekontakt UNITI:
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